Funktionserhalt E30 und E90
Wir montieren Kabelanlagen mit Funktionserhalt für Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen und Rauchabzug. Exakt nach Prüfzeugnis und mit lückenloser Dokumentation.
- Nach DIN 4102-12
- Geprüfte Systeme
- Mit Übereinstimmungsbestätigung
Wenn es brennt, muss die Sicherheitstechnik weiterlaufen
Im Brandfall müssen Sicherheitsbeleuchtung, Alarmierung und Rauchabzug funktionieren, damit Menschen das Gebäude sicher verlassen und die Feuerwehr arbeiten kann.
Die Leitungen dieser Anlagen müssen deshalb eine festgelegte Zeit lang durchhalten, auch wenn ringsum Temperaturen von mehreren hundert Grad herrschen. Genau das beschreibt der Funktionserhalt: E30 steht für mindestens 30 Minuten, E90 für mindestens 90 Minuten.
Welche Anlagen Funktionserhalt brauchen und in welcher Klasse, regelt die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes auf Grundlage der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR). Maßgeblich für Ihr Gebäude ist das Brandschutzkonzept.
Welche Anlagen typisch betroffen sind
Die Tabelle zeigt die üblichen Anforderungen nach MLAR als Orientierung.
Im Einzelfall kann das Brandschutzkonzept abweichende oder zusätzliche Anforderungen festlegen, etwa bei Sonderbauten. Wir richten uns immer nach den Vorgaben für Ihr Gebäude und stimmen uns bei Bedarf mit dem Brandschutzplaner ab.
| Anlage | Funktionserhalt |
|---|---|
| Brandmeldeanlagen | 30 Minuten |
| Anlagen zur Alarmierung und Durchsage | 30 Minuten |
| Sicherheitsbeleuchtung | 30 Minuten |
| Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung | 30 Minuten |
| Maschinelle Rauchabzugs- und Rauchschutzdruckanlagen | 90 Minuten |
| Wasserdruckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung | 90 Minuten |
| Feuerwehraufzüge | 90 Minuten |
Orientierung nach Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR). Maßgeblich sind die Landesfassung und das Brandschutzkonzept des Gebäudes.
Drei Teile, ein geprüftes System
Funktionserhalt entsteht nicht durch ein besonderes Kabel allein. Geprüft wird immer die komplette Kabelanlage.
Kabel und Leitungen
Nur Kabeltypen, die im Prüfzeugnis des Systems aufgeführt sind, in der zulässigen Anzahl und mit dem passenden Querschnitt.
Tragsystem
Kabelrinnen, Leitern, Bügel oder Einzelschellen genau des geprüften Herstellers und Typs, mit den vorgeschriebenen Stützabständen und Belegungen.
Befestigung
Zugelassene Anker und Gewindestangen in geeignetem Untergrund. Abweichungen vom Prüfzeugnis führen dazu, dass der Funktionserhalt nicht mehr nachgewiesen ist.
Von der Planung bis zur Bestätigung
Wir arbeiten eng mit dem Brandschutzkonzept und den Vorgaben der Systemhersteller.
Anforderungen klären
Wir prüfen Brandschutzkonzept und Leitungslisten und klären, welche Anlagen in welcher Klasse ausgeführt werden müssen.
System auswählen
Passend zu Untergrund, Kabelmenge und Trassenführung wählen wir ein geprüftes System eines Markenherstellers aus.
Fachgerecht montieren
Die Montage erfolgt exakt nach Prüfzeugnis: Stützabstände, Befestigungsmittel, Belegung und Abstände zu anderen Trassen.
Kennzeichnen und bestätigen
Wir kennzeichnen die Trassen und übergeben Ihnen die Übereinstimmungsbestätigung für Ihre Unterlagen.
Typische Fehler, die wir vermeiden
Bei Brandschauen und Abnahmen fallen immer wieder dieselben Mängel auf.
Viele davon entstehen, wenn Funktionserhalt-Leitungen wie normale Leitungen verlegt werden. Wir planen die Trassen deshalb von Anfang an als eigenständige Sicherheitsanlage und dokumentieren jeden Abschnitt.
- Kabeltypen, die nicht zum Prüfzeugnis des Tragsystems passen
- Zu große Abstände zwischen den Befestigungen
- Kunststoffdübel statt zugelassener Stahlanker
- Überbelegte Rinnen oder nachträglich zugelegte Fremdleitungen
- Andere Trassen, die im Brandfall auf die Anlage fallen können
- Fehlende Kennzeichnung und fehlende Übereinstimmungsbestätigung
Angebot für Funktionserhalt E30 / E90 anfragen
Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns zeitnah und stimmen einen Termin vor Ort mit Ihnen ab.
Die passende Lösung für jede Trasse
Je nach Anzahl der Leitungen, Untergrund und Platz kommen unterschiedliche geprüfte Verlegearten in Frage.
Einzelverlegung
Für wenige Leitungen eignen sich geprüfte Schellen, Bügel oder Sammelhalter, die direkt an Decke oder Wand befestigt werden. Die Abstände der Halter legt das Prüfzeugnis fest.
Rinnen und Leitern
Bei vielen Leitungen werden Kabelrinnen oder Kabelleitern mit Funktionserhalt eingesetzt. Entscheidend sind Abhängungen, Stützabstände und die zulässige Belegung.
Brandschutzkanäle
Wo eine offene Verlegung nicht möglich ist, können Leitungen in Kanälen oder Schächten mit entsprechender Feuerwiderstandsdauer geführt werden.
DIN 4102-12 und MLAR verständlich erklärt
Normen und Richtlinien legen fest, was geprüft wird und wann Funktionserhalt nötig ist.
Was DIN 4102-12 prüft
Die DIN 4102-12 ist die Prüfnorm für den Funktionserhalt elektrischer Kabelanlagen. Im Brandversuch wird eine komplette Kabelanlage aus Kabeln, Tragsystem und Befestigung nach der Einheitstemperaturzeitkurve beflammt, während die Kabel unter Spannung stehen. Gemessen wird, wie lange die Leitungen ohne Kurzschluss und ohne Unterbrechung funktionieren.
Je nach erreichter Dauer erhält das System die Klasse E30, E60 oder E90. Entscheidend ist, dass immer die Kombination geprüft wird. Ein Kabel allein oder ein Tragsystem allein hat keine Funktionserhaltklasse.
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
Wann Funktionserhalt gefordert ist, regelt die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, kurz MLAR. Sie wird von den Bundesländern als eigene Leitungsanlagen-Richtlinie eingeführt und enthält neben dem Funktionserhalt auch Regeln für Leitungen in Rettungswegen und für Durchführungen durch Wände und Decken.
Für Ihr Gebäude maßgeblich ist die Fassung Ihres Bundeslandes zusammen mit dem Brandschutzkonzept. Bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Krankenhäusern oder großen Verkaufsstätten können weitere Anforderungen aus den jeweiligen Sonderbauvorschriften hinzukommen.
Prüfzeugnis als Bauanleitung
Geprüfte Funktionserhalt-Systeme haben ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Darin ist genau beschrieben, welche Kabel, welche Tragsysteme, welche Befestigungsmittel und welche Abstände zulässig sind. Für die Montage ist dieses Dokument die verbindliche Vorgabe.
Wer davon abweicht, etwa mit anderen Dübeln, größeren Stützabständen oder nicht zugelassenen Kabeln, verlässt den geprüften Bereich. Die Anlage hat dann keinen nachgewiesenen Funktionserhalt mehr, auch wenn sie auf den ersten Blick gleich aussieht.
Der Funktionserhalt endet nicht an der Trasse
Funktionserhalt betrifft die gesamte Versorgung einer sicherheitstechnischen Anlage. Dazu gehören auch die Verteiler, aus denen die Leitungen kommen. Diese müssen so untergebracht oder geschützt sein, dass sie im Brandfall ebenso lange funktionieren wie die Leitungen.
Wir betrachten deshalb den kompletten Weg von der Stromquelle bis zum Verbraucher und klären früh, wo Verteiler, Trassen und Übergänge zwischen Brandabschnitten liegen.
Untergrund und Befestigung
Die Befestigung muss im Brandfall halten. Prüfzeugnisse beziehen sich in der Regel auf massive Bauteile wie Beton oder Stahlbeton, teilweise auch auf Stahlkonstruktionen mit zugelassenen Klemmen. Bei Leichtbauwänden oder Trapezblechdecken ist besondere Vorsicht geboten.
Welche Anker zulässig sind und wie tief sie gesetzt werden, steht im Prüfzeugnis des Systems. Kunststoffdübel sind für Funktionserhalt grundsätzlich ungeeignet, weil sie bei Hitze versagen.
Abstand zu anderen Installationen
Eine Funktionserhalt-Trasse kann nur halten, wenn sie im Brandfall nicht von anderen Bauteilen beschädigt wird. Darüber liegende Kabeltrassen, Lüftungskanäle oder Rohrleitungen ohne eigenen Funktionserhalt können herabfallen und die Anlage mitreißen.
Bei der Planung legen wir die Trassen deshalb so, dass sie entweder oberhalb anderer Installationen liegen oder diese ausreichend gesichert sind.
Alternativen zur offenen Verlegung
Nicht jede Leitung muss auf einer Funktionserhalt-Trasse liegen. Die Richtlinie nennt auch andere Wege, etwa die Verlegung im Erdreich oder auf der Rohdecke unter einem ausreichend dicken Estrich. Auch Kanäle oder Schächte mit entsprechender Feuerwiderstandsdauer kommen in Frage.
Welche Lösung wirtschaftlich ist, hängt vom Gebäude und vom Zeitpunkt ab. Im Neubau lassen sich Alternativen oft leichter umsetzen als bei einer Nachrüstung im Bestand.
Belegung und Reserven einplanen
Jedes geprüfte System hat eine zulässige Belegung, also eine maximale Kabelmenge pro Meter Trasse. Wird sie überschritten, ist der Funktionserhalt nicht mehr nachgewiesen. Bei der Planung rechnen wir die Belegung deshalb aus den Leitungslisten.
Sinnvoll ist eine Reserve für spätere Erweiterungen. Wer jede Trasse bis an die Grenze belegt, muss bei der ersten zusätzlichen Leitung eine neue Trasse bauen.
Fragen zu Ihrem Projekt?
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie persönlich zu Funktionserhalt E30 / E90 und finden die passende Lösung.
Übereinstimmungsbestätigung des Errichters
Nach der Montage bestätigt der Errichter schriftlich, dass die Anlage dem Prüfzeugnis entspricht. Diese Übereinstimmungsbestätigung ist ein wichtiger Teil der Dokumentation und wird bei Abnahmen und Brandschauen verlangt.
Damit die Bestätigung belastbar ist, dokumentieren wir die verwendeten Systeme, Kabeltypen und Befestigungsmittel. Bei späteren Änderungen an der Trasse lässt sich so nachvollziehen, was ursprünglich verbaut wurde.
Kennzeichnung der Trassen
Funktionserhalt-Trassen werden in der Regel in regelmäßigen Abständen gekennzeichnet, mit Angabe der Klasse und des Systems. So erkennt jeder Handwerker, der später im Gebäude arbeitet, dass hier keine Fremdleitungen aufgelegt und keine Befestigungen verändert werden dürfen.
Gerade bei Umbauten oder Nachinstallationen ist die Kennzeichnung der beste Schutz dagegen, dass eine geprüfte Anlage unbemerkt ihre Wirkung verliert.
Prüfung durch Prüfsachverständige
In vielen Sonderbauten müssen sicherheitstechnische Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme und danach wiederkehrend durch bauordnungsrechtlich anerkannte Prüfsachverständige geprüft werden. Die Einzelheiten regeln die Prüfverordnungen der Länder.
Bei diesen Prüfungen wird auch die Leitungsanlage betrachtet. Eine saubere Montage nach Prüfzeugnis, vollständige Kennzeichnung und lückenlose Dokumentation sorgen dafür, dass die Abnahme ohne Nacharbeiten gelingt.
Kontrolle im laufenden Betrieb
Auch nach der Abnahme muss der Funktionserhalt erhalten bleiben. Bei Umbauten, neuen Installationen oder Wartungsarbeiten anderer Gewerke kommt es vor, dass Fremdleitungen auf die Trasse gelegt oder Befestigungen beschädigt werden.
Ein regelmäßiger Blick auf die gekennzeichneten Trassen, etwa bei Begehungen oder Wartungen, deckt solche Veränderungen früh auf. Je eher sie auffallen, desto einfacher lassen sie sich beheben.
Bestandsaufnahme vor der Nachrüstung
Bei bestehenden Gebäuden fehlt oft eine vollständige Dokumentation der Leitungsanlagen. Vor einer Nachrüstung klären wir deshalb, welche Leitungen sicherheitsrelevante Anlagen versorgen, welche Klasse gefordert ist und wo die Trassen verlaufen.
Daraus ergibt sich, ob bestehende Leitungen auf eine geprüfte Trasse umgelegt, neu verlegt oder auf anderem Weg geschützt werden. Oft ist eine Kombination die wirtschaftlichste Lösung.
Typische Hürden in älteren Gebäuden
In Bestandsgebäuden treffen wir häufig auf Untergründe, für die nicht jedes System zugelassen ist, auf volle Deckenbereiche mit vielen Fremdinstallationen oder auf Trassen, auf denen über die Jahre zusätzliche Leitungen abgelegt wurden.
Solche Punkte lassen sich lösen, kosten aber Zeit, wenn sie erst während der Montage auffallen. Eine Begehung vor Angebotsabgabe schafft hier Planungssicherheit.
Änderungen an bestehenden Funktionserhalt-Anlagen
Auch nachträgliche Änderungen müssen dem Prüfzeugnis entsprechen. Werden zusätzliche Leitungen verlegt, dürfen es nur zugelassene Kabeltypen sein, und die zulässige Belegung der Trasse darf nicht überschritten werden.
Nach jeder Änderung werden Kennzeichnung und Dokumentation angepasst und die Übereinstimmungsbestätigung ergänzt. So bleibt der Nachweis lückenlos, auch wenn mehrere Firmen über die Jahre im Gebäude gearbeitet haben.
Zusammenarbeit mit Planern und Brandschutz
Funktionserhalt ist Teil des Brandschutzkonzepts. Wir stimmen uns deshalb früh mit Fachplanern, Architekten und gegebenenfalls Brandschutzsachverständigen ab, damit Trassenführung, Verteilerstandorte und Durchführungen zusammenpassen.
Je früher diese Abstimmung stattfindet, desto weniger Änderungen sind später auf der Baustelle nötig. Das spart Zeit und vermeidet Nacharbeiten bei der Abnahme.
Brandabschnitte und Durchführungen
Verläuft eine Funktionserhalt-Trasse durch mehrere Brandabschnitte, müssen die Durchführungen durch Wände und Decken mit zugelassenen Abschottungen verschlossen werden. Sonst kann sich ein Brand entlang der Leitungen ausbreiten.
Gerade bei Nachrüstungen werden alte Durchbrüche oft wiederverwendet. Wir prüfen, ob die vorhandenen Abschottungen zur neuen Belegung passen, und weisen darauf hin, wenn sie erneuert werden müssen.
Funktionserhalt: häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir beraten Sie gern.
Reicht ein Kabel mit der Aufschrift FE180 für den Funktionserhalt?
Nein. FE180 beschreibt den Isolationserhalt des Kabels selbst. Funktionserhalt E30 oder E90 nach DIN 4102-12 gilt immer nur für das geprüfte System aus Kabel, Tragsystem und Befestigung. Erst wenn alle Teile zusammenpassen und nach Prüfzeugnis montiert sind, ist der Funktionserhalt gegeben.
Dürfen auf einer Funktionserhalt-Trasse auch andere Leitungen liegen?
Das hängt vom jeweiligen Prüfzeugnis ab. Häufig werden Funktionserhalt-Leitungen auf eigenen Trassen geführt. Liegen andere Trassen darüber, dürfen sie im Brandfall nicht auf die Funktionserhalt-Anlage herabfallen. Das berücksichtigen wir bei der Planung der Trassenführung.
Welche Dübel und Befestigungen werden verwendet?
Es dürfen nur die Befestigungsmittel verwendet werden, die im Prüfzeugnis des Systems genannt sind. In der Regel sind das brandschutztaugliche Stahldübel oder Anker. Kunststoffdübel sind für Funktionserhalt nicht geeignet.
Was bekomme ich nach der Montage?
Sie erhalten eine Übereinstimmungsbestätigung, mit der wir als Errichter erklären, dass die Kabelanlage dem Prüfzeugnis entspricht. Dazu kommen die Kennzeichnung der Trassen vor Ort und die Unterlagen für Ihre Brandschutzdokumentation.
Können bestehende Anlagen nachgerüstet werden?
Oft ja. Bei Umbauten oder nach einer Brandschau prüfen wir, welche Leitungen betroffen sind und ob sie in geprüfte Systeme umverlegt oder neu verlegt werden müssen. Anschließend erhalten Sie ein Angebot für die Nachrüstung.
Was bedeuten E30, E60 und E90?
Die Zahl gibt an, wie viele Minuten die Kabelanlage im Brandversuch nach DIN 4102-12 mindestens funktioniert hat. E30 steht für 30 Minuten, E60 für 60 Minuten und E90 für 90 Minuten Funktionserhalt.
Was ist ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis?
Es ist der Nachweis, dass ein Funktionserhalt-System geprüft wurde. Es beschreibt genau, welche Kabel, Tragsysteme, Befestigungen und Abstände zulässig sind, und ist damit die verbindliche Grundlage für die Montage.
Geht Funktionserhalt auch ohne Kabeltrasse?
Ja. Je nach Situation kommen auch die Verlegung im Erdreich, unter ausreichend dickem Estrich oder in Kanälen und Schächten mit entsprechender Feuerwiderstandsdauer in Frage. Was zulässig ist, ergibt sich aus der Leitungsanlagen-Richtlinie und dem Brandschutzkonzept.
Wer prüft Funktionserhalt-Anlagen in Sonderbauten?
In vielen Sonderbauten prüfen bauordnungsrechtlich anerkannte Prüfsachverständige die sicherheitstechnischen Anlagen vor der Inbetriebnahme und wiederkehrend. Die Regeln dazu stehen in den Prüfverordnungen der Länder.
Was gilt an Durchführungen durch Wände und Decken?
Wo Leitungen in andere Brandabschnitte führen, müssen die Öffnungen mit einem zugelassenen Abschottungssystem verschlossen werden. Diese Abschottung ist ein eigenes Thema neben dem Funktionserhalt und wird ebenfalls dokumentiert.
Von Lorsch aus sind wir im Kreis Bergstraße, an der Bergstraße bis Darmstadt und im Rhein-Neckar-Raum für Sie im Einsatz.
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