Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3
Wir prüfen alle elektrischen Geräte mit Stecker in Ihrem Betrieb, vom Computer bis zum Bohrhammer. Jedes Gerät erhält eine Prüfplakette, Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll.
- Nach DIN VDE 0701-0702
- Plakette an jedem Gerät
- Protokoll für die BG
Jedes Gerät mit Stecker zählt
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen, ihre elektrischen Betriebsmittel regelmäßig von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen.
Bei ortsveränderlichen Geräten ist das Risiko besonders hoch: Sie werden bewegt, eingesteckt und ausgesteckt, Leitungen werden geknickt oder eingeklemmt. Genau dort entstehen Schäden, die man von außen oft nicht sieht.
Wir prüfen Ihre Geräte nach DIN VDE 0701-0702 mit kalibrierten Prüfgeräten. Ob Büro, Werkstatt, Lager oder Produktion: Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb und arbeiten die Geräte Raum für Raum ab.
Die Prüfung lässt sich gut mit der Prüfung Ihrer ortsfesten Anlage verbinden. So erledigen Sie beide Pflichten in einem Termin und erhalten alle Nachweise aus einer Hand.
Von Büro bis Werkstatt
Ortsveränderliche Geräte finden sich in jedem Betrieb. Diese Gruppen prüfen wir am häufigsten.
Büro & Verwaltung
Computer, Monitore, Drucker, Kopierer, Netzteile, Mehrfachsteckdosen und Schreibtischleuchten.
Werkstatt & Baustelle
Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Akku-Ladegeräte, Kabeltrommeln, Verlängerungen und Baustrahler.
Küche & Sozialräume
Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen, Kühlschränke und weitere Geräte in Teeküche und Pausenraum.
So läuft die Geräteprüfung ab
Die Prüfung folgt einem festen Ablauf. Jedes Gerät wird nur so lange vom Netz genommen, wie die Messung dauert.
Sichtprüfung
Wir kontrollieren Gehäuse, Leitung, Knickschutz und Stecker auf Beschädigungen, Verfärbungen und lose Teile.
Messung
Je nach Schutzklasse messen wir Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand sowie Schutzleiter- oder Berührungsstrom.
Funktionsprüfung
Das Gerät wird eingeschaltet und auf ordnungsgemäße Funktion geprüft. Erst dann gilt die Prüfung als bestanden.
Plakette & Protokoll
Bestandene Geräte erhalten eine Prüfplakette mit nächstem Termin. Alle Ergebnisse landen im Prüfprotokoll.
Geräteverzeichnis und Prüfprotokoll
Mit der ersten Prüfung legen wir ein Verzeichnis aller Geräte an. Bei jeder Wiederholungsprüfung wird es fortgeschrieben.
So sehen Sie auf einen Blick, welche Geräte wann geprüft wurden und wann die nächste Prüfung fällig ist. Die Fristen richten sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung, Richtwerte finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Prüfung.
Geräte, die nicht bestehen, kennzeichnen wir deutlich und nehmen sie außer Betrieb. Kleine Mängel wie einen defekten Stecker beheben wir nach Absprache direkt vor Ort.
Das Protokoll enthält
- Gerätebezeichnung, Hersteller und Standort
- Prüfdatum und Name der prüfenden Elektrofachkraft
- Gemessene Werte und Prüfergebnis
- Festgestellte Mängel und Maßnahmen
- Nächster Prüftermin für jedes Gerät
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Mehr als eine Pflicht
Die regelmäßige Geräteprüfung schützt Ihre Mitarbeiter und gibt Ihnen als Unternehmer Rechtssicherheit.
Arbeitsschutz
Beschädigte Leitungen und defekte Gehäuse gehören zu den häufigsten Ursachen für Stromunfälle am Arbeitsplatz. Die Prüfung deckt diese Mängel auf, bevor etwas passiert.
Nachweis für Versicherung und BG
Nach einem Schaden fragen Versicherung und Berufsgenossenschaft nach den Prüfnachweisen. Mit einem lückenlosen Protokoll sind Sie auf der sicheren Seite.
Weniger Ausfälle
Geräte mit Mängeln fallen bei der Prüfung auf und werden repariert oder ersetzt, statt mitten in der Arbeit auszufallen.
Nach welcher Norm geprüft wird
Die Prüfung folgt anerkannten Normen. So sind die Ergebnisse vergleichbar und nachvollziehbar.
Von DIN VDE 0701-0702 zu DIN EN 50678 und 50699
Viele Jahre war die DIN VDE 0701-0702 die Grundlage für die Prüfung elektrischer Geräte nach einer Instandsetzung und bei der Wiederholungsprüfung. Inzwischen wurde sie durch zwei europäische Normen abgelöst: DIN EN 50678 (VDE 0701) für die Prüfung nach einer Reparatur und DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung.
Am Grundprinzip hat sich wenig geändert. Jede Prüfung besteht aus Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung, und jedes Ergebnis wird dokumentiert. In Protokollen und Ausschreibungen tauchen noch beide Bezeichnungen auf, gemeint ist in beiden Fällen die normgerechte Geräteprüfung.
Die Schutzklasse bestimmt die Messung
Welche Messungen nötig sind, hängt von der Schutzklasse des Geräts ab. Geräte der Schutzklasse I haben einen Schutzleiter, der im Fehlerfall den Strom ableitet. Hier messen wir den Schutzleiterwiderstand, den Isolationswiderstand und den Schutzleiterstrom.
Geräte der Schutzklasse II sind schutzisoliert und erkennbar am Symbol mit den zwei ineinander liegenden Quadraten. Sie haben keinen Schutzleiter, deshalb messen wir Isolationswiderstand und Berührungsstrom. Geräte der Schutzklasse III arbeiten mit Schutzkleinspannung, etwa über ein Netzteil. Bei ihnen stehen Sichtprüfung und die Prüfung des Netzteils im Vordergrund.
Grenzwerte, die eingehalten werden müssen
Die Normen legen Grenzwerte fest, an denen sich das Ergebnis misst. Typische Werte sind ein Schutzleiterwiderstand von höchstens 0,3 Ohm bei Leitungen bis 5 m Länge, ein Isolationswiderstand von mindestens 1 Megaohm bei Schutzklasse I und 2 Megaohm bei Schutzklasse II, ein Schutzleiterstrom von höchstens 3,5 Milliampere und ein Berührungsstrom von höchstens 0,5 Milliampere.
Für bestimmte Geräte, zum Beispiel mit Heizelementen, gelten abweichende Werte. Unser Prüfgerät vergleicht die Messwerte mit den Grenzwerten, die bewertende Entscheidung trifft aber immer die Elektrofachkraft.
Verlängerungen, Kabeltrommeln und Mehrfachsteckdosen
Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen
Verlängerungen und Steckdosenleisten werden oft vergessen, dabei sind sie besonders beansprucht. Sie liegen auf dem Boden, werden überrollt, eingeklemmt und häufig umgesteckt. Jede einzelne Leitung zählt als ortsveränderliches Betriebsmittel und wird geprüft, mit Durchgängigkeit des Schutzleiters und Isolationswiderstand.
Bei der Prüfung achten wir auch darauf, wie die Leisten genutzt werden. Mehrere hintereinander gesteckte Steckdosenleisten oder dauerhaft überlastete Leisten unter dem Schreibtisch sind ein häufiger Grund für Überhitzung. Solche Situationen sprechen wir an, damit Sie sie beheben können.
Kabeltrommeln und Leitungen für raue Umgebungen
Kabeltrommeln und Leitungen in Werkstatt, Lager oder auf der Baustelle sind mechanisch stark belastet. Für den Einsatz im Freien und auf Baustellen sind robuste Gummischlauchleitungen wie H07RN-F üblich. Leichte Kunststoffleitungen, die für den Haushalt gedacht sind, haben dort nichts verloren.
Bei Kabeltrommeln prüfen wir neben der Leitung auch Gehäuse, Steckdosen und, falls vorhanden, den Überhitzungsschutz. Wichtig für die Nutzung: Eine Kabeltrommel sollte bei höherer Last vollständig abgerollt werden, weil sich die aufgewickelte Leitung sonst stark erwärmen kann.
IT-Geräte, Server und Geräte im Dauerbetrieb
Computer, Monitore und Drucker lassen sich in der Regel einfach prüfen, wenn sie kurz ausgeschaltet werden dürfen. Schwieriger sind Geräte, die nicht vom Netz sollen, etwa Server, Netzwerktechnik, Kühlschränke mit empfindlicher Ware oder Laborgeräte.
Für diese Fälle stimmen wir mit Ihnen ein passendes Zeitfenster ab oder wählen ein Messverfahren, das sich mit dem Betrieb vereinbaren lässt. Je nach Gerät kommt eine Messung im eingeschalteten Zustand in Frage. Welches Verfahren geeignet ist, entscheiden wir für jedes Gerät einzeln.
Ladegeräte, Netzteile und Akkugeräte
Akkuwerkzeuge selbst arbeiten mit Kleinspannung, ihre Ladegeräte hängen aber am Netz und gehören deshalb in die Prüfung. Gleiches gilt für Steckernetzteile von Laptops, Telefonen und Messgeräten, die im Alltag schnell übersehen werden.
Gerade Netzteile werden oft geknickt, eingeklemmt oder liegen unter Schreibtischen im Weg. Bei der Sichtprüfung achten wir auf beschädigte Leitungen an der Knickstelle und auf erwärmte oder verformte Gehäuse.
Medizinische Geräte in Praxen
In Arztpraxen, Physiotherapie oder Pflegeeinrichtungen gibt es neben normalen Bürogeräten auch Medizinprodukte. Für sie gelten mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung eigene Regeln, die Prüfung elektrischer medizinischer Geräte erfolgt nach DIN EN 62353.
Welche Prüfungen für ein Medizinprodukt vorgeschrieben sind, steht in den Angaben des Herstellers. Bei der Bestandsaufnahme trennen wir diese Geräte von der normalen Geräteprüfung, damit nichts doppelt oder gar nicht geprüft wird.
Fragen zu Ihrem Projekt?
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie persönlich zu DGUV V3 Geräteprüfung und finden die passende Lösung.
Was die Prüfplakette zeigt
Nach bestandener Prüfung erhält jedes Gerät eine Plakette. Darauf ist erkennbar, dass das Gerät geprüft wurde und wann die nächste Prüfung fällig ist. Für Mitarbeiter ist das ein einfaches Signal: Geräte ohne gültige Plakette sollten nicht genutzt werden.
Die Plakette ersetzt aber nicht das Protokoll. Rechtlich entscheidend ist die Dokumentation mit Messwerten und Ergebnis. Fehlt eine Plakette, weil sie abgerieben wurde, lässt sich über die Nummer im Geräteverzeichnis jederzeit nachweisen, dass das Gerät geprüft ist.
Neue und ausgesonderte Geräte im Verzeichnis
Ein Geräteverzeichnis lebt davon, dass es aktuell bleibt. Neue Geräte sollten bei der Anschaffung erfasst werden, damit sie bei der nächsten Prüfung nicht fehlen. Bestätigt der Hersteller, dass das Gerät den Bestimmungen entspricht, ist vor der ersten Nutzung in der Regel keine eigene Prüfung nötig.
Ebenso wichtig ist es, ausgesonderte Geräte auszutragen. Sonst entsteht bei jeder Prüfung der Eindruck, Geräte fehlten. Wir gleichen das Verzeichnis bei jeder Wiederholungsprüfung mit dem tatsächlichen Bestand ab.
Defekte Geräte richtig behandeln
Geräte mit gefährlichen Mängeln kennzeichnen wir deutlich als gesperrt und nehmen sie außer Betrieb. Sie dürfen erst wieder genutzt werden, wenn sie repariert und erneut geprüft wurden. Nach einer Reparatur ist eine Prüfung nach DIN EN 50678 vorgeschrieben, bevor das Gerät zurück an den Arbeitsplatz geht.
Ob sich die Reparatur lohnt, hängt vom Gerät ab. Bei günstigen Geräten ist ein Ersatz oft wirtschaftlicher. Wir sagen Ihnen offen, was sinnvoll ist.
Geräte zugänglich machen
Die meiste Zeit am Prüftag kostet nicht die Messung, sondern das Suchen und Erreichen der Geräte. Steckdosenleisten hinter Schränken, Netzteile unter Schreibtischen oder Kabeltrommeln im Lager sollten vorher gut erreichbar sein. Ein freier Platz pro Bereich, an dem gesammelte Geräte geprüft werden können, beschleunigt den Ablauf zusätzlich.
Geräte, die nur selten genutzt werden, etwa Heizlüfter, Ventilatoren oder Ersatzgeräte im Schrank, werden gern vergessen. Sammeln Sie sie vorher ein, dann sind sie in einem Durchgang erledigt.
Mitarbeiter rechtzeitig informieren
Kündigen Sie den Prüftag kurz an. Mitarbeiter können dann Arbeitsstände speichern, bevor ihr Computer für die Messung kurz vom Netz geht. Wer Geräte im Homeoffice nutzt, kann sie an diesem Tag mitbringen.
Hilfreich ist auch ein Hinweis, dass Geräte ohne gültige Plakette nach der Prüfung nicht mehr genutzt werden sollen. So wird die Plakette im Alltag ernst genommen.
Was während der Prüfung passiert
Wir gehen Raum für Raum vor, prüfen jedes Gerät und kleben die Plakette auf. Gefährliche Mängel melden wir sofort, damit das Gerät nicht weiter benutzt wird. Alle anderen Ergebnisse stehen im Protokoll.
Für Bereiche mit Publikumsverkehr oder sensibler Arbeit, etwa Empfang, Praxisräume oder Serverraum, stimmen wir feste Zeiten ab. So bleibt der Betrieb ansprechbar.
Nach dem Prüftag
Gehen Sie das Protokoll kurz durch und klären Sie, was mit gesperrten Geräten passiert: Reparatur, Ersatz oder Entsorgung. Ersatzgeräte sollten vor dem ersten Einsatz ins Verzeichnis aufgenommen werden.
Ein Blick auf die Fehlerquote lohnt sich ebenfalls. Liegt sie dauerhaft niedrig, kann die Gefährdungsbeurteilung längere Fristen begründen. Steigt sie, sollten Sie Ursachen und Fristen überprüfen.
Geräteprüfung: häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir beraten Sie gern.
Welche Geräte gelten als ortsveränderlich?
Ortsveränderlich sind alle elektrischen Betriebsmittel, die während des Betriebs bewegt werden können oder leicht an einen anderen Platz gebracht werden. Dazu gehören zum Beispiel Computer, Monitore, Drucker, Wasserkocher, Ventilatoren, Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln und Elektrowerkzeuge.
Müssen auch private Geräte der Mitarbeiter geprüft werden?
Wenn Mitarbeiter eigene Geräte im Betrieb nutzen, etwa ein Radio oder ein Ladegerät, sind diese ebenfalls Teil der Prüfpflicht. Viele Betriebe regeln deshalb, dass private Geräte entweder mitgeprüft oder gar nicht erst angeschlossen werden.
Was steht im Prüfprotokoll?
Für jedes Gerät dokumentieren wir Bezeichnung, Standort, Prüfdatum, die gemessenen Werte, das Ergebnis und den nächsten Prüftermin. So haben Sie jederzeit einen vollständigen Nachweis für Berufsgenossenschaft und Versicherung.
Was müssen wir vor dem Prüftermin vorbereiten?
Hilfreich ist eine grobe Aufstellung, wie viele Geräte es an welchen Standorten gibt. Am Prüftag sollten die Geräte zugänglich sein. Arbeitsplätze müssen nicht geräumt werden, wir prüfen die Geräte direkt vor Ort.
Prüfen Sie auch neue Geräte?
Neue Geräte gelten in der Regel als geprüft, wenn sie vom Hersteller mit CE-Kennzeichnung geliefert werden. Wir nehmen sie aber in Ihr Geräteverzeichnis auf, damit sie beim nächsten Prüftermin automatisch dabei sind.
Welche Grenzwerte gelten bei der Geräteprüfung?
Die Normen nennen unter anderem einen Schutzleiterwiderstand von höchstens 0,3 Ohm bei Leitungen bis 5 m, einen Isolationswiderstand von mindestens 1 Megaohm bei Schutzklasse I und 2 Megaohm bei Schutzklasse II sowie Grenzwerte für Schutzleiter- und Berührungsstrom.
Werden Verlängerungen und Kabeltrommeln einzeln geprüft?
Ja. Jede Verlängerung, jede Steckdosenleiste und jede Kabeltrommel ist ein eigenes Betriebsmittel, erhält eine eigene Plakette und steht einzeln im Geräteverzeichnis.
Muss ein Gerät nach einer Reparatur geprüft werden?
Ja. Nach einer Instandsetzung wird das Gerät nach DIN EN 50678 geprüft, bevor es wieder in Betrieb geht. So ist sichergestellt, dass durch die Reparatur kein neuer Fehler entstanden ist.
Können Server und Kühlgeräte im laufenden Betrieb geprüft werden?
Für Geräte, die nicht vom Netz sollen, stimmen wir ein Zeitfenster ab oder wählen ein Messverfahren, das im eingeschalteten Zustand möglich ist. Welches Verfahren passt, entscheiden wir für jedes Gerät einzeln.
Gehören Ladegeräte und Netzteile zur Prüfung?
Ja. Ladegeräte für Akkuwerkzeuge und Steckernetzteile hängen am Netz und sind ortsveränderliche Betriebsmittel. Sie werden wie andere Geräte geprüft und im Verzeichnis geführt.
Von Lorsch aus sind wir im Kreis Bergstraße, an der Bergstraße bis Darmstadt und im Rhein-Neckar-Raum für Sie im Einsatz.
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